Trauerfeiern

Denn ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn. (Römer 8,38-39)

Sterben

Wenn der Tod einem Menschen direkt vor Augen steht, wenn ein geliebter Mensch im Sterben liegt, kann es hilfreich sein, auf vertraute Traditionen zurück zu greifen. Noch einmal das Vaterunser beten, ein Kirchenlied singen – oder zuhören, wenn die eigenen Möglichkeiten nicht mehr reichen..., das kann helfen und Halt geben. Für eine Feier des Abendmahls am Kranken- oder Sterbebett können Sie uns Pastor*innen anrufen. 

Den Abschied gestalten

Wenn ein Mensch gestorben ist, darf er bis bis zu 36 Stunden im Haus bleiben. Auch viele Krankenhäuser und Seniorenheime bieten die Gelegenheit, Verstorbene aufzubahren. Zünden Sie eine Kerze an, nehmen Sie sich Zeit, um sich von dem oder der Verstorbenen zu verabschieden. 
Wenn der Tod zuhause eingetreten ist, kann auf Wunsch eine private Abschiedsfeier im kleinen Kreise mit Pastor*in vorgenommen werden, bevor der Leichnam vom Bestattungshaus abgeholt wird. 

Vorbereitung der Trauerfeier

Die Anmeldung der kirchlichen Trauerfeier läuft in der Regel über das Bestattungsinstitut.
Im Vorfeld der kirchlichen Trauerfeier treffen Sie sich mit dem/der Pastor*in zum Vorgespräch, in dem wir der Trauer ihren Raum geben, Erinnerungen teilen und die Gestaltung der Trauerfeier, z. B. die zu singenden Lieder besprechen. 

Weitere Informationen

Antworten auf viele weitere Fragen zum Thema Trauer und Trauerfeiern bietet die Landeskirche hier an.